Anmeldung für Feststellung des Sprachstandes

 

Die Gemeinde Hirschfeld als Schulträger der Gemeinden Hirschfeld und Großthiemig gibt gemäß § 4 (1) der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung-SfFV) bekannt:

 

Anmeldung für Feststellung des Sprachstandes

 

Gemäß der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2027/2028 in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, verpflichtet, an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Diese findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen. Die Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung muss bei der Anmeldung in der Grundschule Hirschfeld vorgelegt werden.

 Bei Kindern, die die Kindertagesstätten „Rappelkiste“ Hirschfeld oder „Sonnenschein“ Großthiemig besuchen, wird der Test in diesen durchgeführt. Eltern, deren Kind keine Kita besucht, werden aufgefordert, sich bis zum 30.09.2026 in der Kita „Rappelkiste“ (Tel. 402) oder Kita „Sonnenschein“ (Tel.327) für die Sprachstandsfeststellung zu melden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschfeld
Di, 08. September 2026

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