Anmeldung für Feststellung des Sprachstandes
Die Gemeinde Hirschfeld als Schulträger der Gemeinden Hirschfeld und Großthiemig gibt gemäß § 4 (1) der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung
( SprachfestFörderverordnung-SfFV) bekannt:
Anmeldung für Feststellung des Sprachstandes
Gemäß der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2026/2027 in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, verpflichtet, an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Diese findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen. Die Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung muss bei der Anmeldung in der Grundschule Hirschfeld vorgelegt werden.
Bei Kindern, die die Kindertagesstätten „Rappelkiste“ Hirschfeld oder „Sonnenschein“ Großthiemig besuchen, wird der Test in diesen durchgeführt. Eltern, deren Kind keine Kita besucht, werden aufgefordert, sich bis zum 30.09.2025 in der Kita „Rappelkiste“ (Tel. 402) oder Kita „Sonnenschein“ (Tel.327) für die Sprachstandsfeststellung zu melden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Vorläufiges Wahlergebnis Kommunalwahl Gemeinde Hirschfeld 2024
So, 10. März 2024
Vorläufige Ergebniszusammenfassung der Wahl der Gemeindevertretung Hirschfeld 2024

Informationen zum Ausbau des Glasfasernetzes in unseren Gemeinden
Mo, 20. Juli 2026