Bekanntmachung Verbot Feuerwerke bis 31. August 2022
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr gibt das Amt Schradenland bekannt, dass vorerst bis Ende August 2022 keine Genehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerken ab der Waldbrandwarnstufe Stufe 3 nach dem Waldbrandgefahrenindex genehmigt werden. Das Abbrennen von Feuerwerken ist somit bis 31.08.2022 untersagt.
Darüber hinaus ist auch das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorien F2, F3 und F4) auf allen Flächen sowie von Bühnenfeuerwerken (T1 und T2) außerhalb geschlossener Räume untersagt.
Welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, wird im Internet unter https://mluk.brandenburg.de veröffentlicht.
Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Alf Richter
Stellv. Amtsdirektor