Nutzungszeiten der Minispielfelder

Mit dem Beginn des Frühlings zieht es unsere Kinder und Jugendlichen bei schönem Wetter wieder vermehrt nach draußen, natürlich auch auf die „Bolzplätze“ im Amtsbereich. Aus gegebenem Anlass soll auf diesem Wege noch einmal auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen werden, welche an den Minispielfeldern veröffentlicht sind.

 

Der Aufenthalt auf und an den Minispielfeldern ist ausschließlich zum Fußballspielen gestattet und sie sind somit kein Aufenthaltsort ohne fußballspielerische Absichten! Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Nutzung generell untersagt! Auch sind die Ruhezeiten zwischen 12:00 und 15:00 Uhr einzuhalten.

 

Nutzungszeiten der Minispielfelder:

 

07:00 bis 21:00 Uhr in Hirschfeld

08:00 bis 21:00 Uhr in Gröden

08:00 bis 19:30 Uhr in Großthiemig

 

Weiterhin sind die Spielfelder für die Nutzung durch Schule, Hort und Vereine sowie für Wettbewerbe reserviert, diese haben generell Vorrang. Die Plätze können aber bespielt werden wenn sie zu den reservierten Zeiten nicht genutzt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 04. Mai 2022

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