Notbetreuung in den Kindertagesstätten des Amtes Schradenland
- Elternbrief
- Antrag auf Notbetreuung
Corona-Virus: An Kitas ab Mittwoch keine Betreuung
Die Bürgermeister und die Verwaltungsleitung sind zusammen getreten und haben weitere Maßnahmen zur der von der Landesregierung angekündigten Schließung der Kitas und Schulen ab Mittwoch, den 18. März 2020 koordiniert. Ab Mittwoch, den 18. März 2020 ist die Notbetreuung für Kinder bestimmter Berufsgruppen gewährleistet. Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Eltern, die eine Arbeitsstelle, die wirtschaftlich und gesellschaftlich von großer Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen und keine andere Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben, sollten spätestens bis Dienstag, den 17. März 2020, 10:00 Uhr, ihren Bedarf bei der Leiterin der Kita anmelden.
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